Den Jahresabschluss erstellen wir unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und erarbeiten die notwendigen Haupt- und Erläuterungsberichte.
- Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht (für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, gewerbliche Einzelunternehmen einschließlich Plausibilitätsbeurteilungen)
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4(3) EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler, Einzelunternehmer, Vereine u.a.)
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, Zwischenbilanzen und sonstige spezielle Jahresabschlüsse
- Anfertigen von Bilanzanalysen und Unternehmensreporten