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Jahresabschlüsse

Den Jahresabschluss erstellen wir unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und erarbeiten die notwendigen Haupt- und Erläuterungsberichte.

  • Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht (für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, gewerbliche Einzelunternehmen einschließlich Plausibilitätsbeurteilungen)
  • Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4(3) EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler, Einzelunternehmer, Vereine u.a.)
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, Zwischenbilanzen und sonstige spezielle Jahresabschlüsse
  • Anfertigen von Bilanzanalysen und Unternehmensreporten
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